Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TARE Health and Fitness OG

 

Graz, Dezember 2021

Für den Inhalt Verantwortlich: TARE Health and Fitness OG

Für Beschwerden oder Anregungen bitte kontaktieren Sie die TARE Health and Fitness OG, Kärntnerstrasse 44; 8020 Graz unter info@med-crew.at

1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der TARE Health and Fitness OG (in Folge nur TARE genannt) und ihren Kunden (in Folge Kunde oder Athlet oder Teilnehmer genannt). Bei der med-Crew handelt es sich um eine Marke der TARE Health and Fitness OG, wodurch alle hier geltend gemachten Regelungen genauso für Kunden der med-Crew gelten. Kunden sind jene Personen, die mit der TARE einen Trainingsvertrag abgeschlossen haben und somit eine angebotene Leistung der TARE in Anspruch nehmen. Die Bezahlung sämtlicher von der TARE angebotenen Leistungen erfolgt bar, per Überweisung oder SEPA Lastschrift. Teilzahlungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die med-crew möglich.

1.2. Jeder Kunde verpflichtet sich die Hausordnung zu beachten, und auch andere Teilnehmer bei Nicht-Beachtung darauf hinzuweisen. Die Hausordnung liegt in den Räumlichkeiten von TARE auf.

1.3. Es ist dem Kunden untersagt, in allen Räumlichkeiten der TARE zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Kunden untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Räumlichkeiten der TARE mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Kunden untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die TARE berechtigt, den Trainingsvertrag mit sofortiger Wirkung und unter Einhaltung des bereits gezahlten Trainingsbeitrag, zu kündigen.

1.4. Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren in Räumlichkeiten von der TARE Health and Fitness OG ist nur erlaubt, solange die Sicherheit aller Kunden und Trainierenden gewährleistet ist und der Trainings- und Therapiebetrieb nicht gestört wird. Sobald sich jemand eingeschränkt fühlt müssen Begleitpersonen, Kinder oder Tiere die Räumlichkeiten verlassen.

1.5. Der Kunde ist berechtigt nichtalkoholische Getränke selbst mitzubringen.

1.6. Gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten wie der Warteraum, Umkleidekabinen, Duschen, WC und Gänge, sind sauber und frei von „Stolperfallen“ (Taschen, Schuhe…ect.) zu halten.

1.7. Die Räumlichkeiten der TARE sind nur ohne Straßenschuhe zu betreten. Hallen – bzw. eigene Trainingsschuhe sind erlaubt. Straßenschuhe können in den dafür vorgesehenen Bereichen abgelegt werden.

1.8. Im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung verpflichtet sich der Kunde zu einer Zahlung in Höhe von Euro 250,-. Der TARE bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist der Kunde einen geringeren als den pauschalisierten Schaden nach, schuldet er lediglich den nachgewiesenen Betrag.

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose

  • die Anzahl der Behandlungseinheiten und

die verordnete Behandlung beinhalten.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn sofort mit.

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer/Ihrem behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/ satzungsmäßigen Kostenzuschuss an.

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie, außer bei der GKK, eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.

1.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

2.1. Persönliche Einzelbetreuung

Ihr/e PhysiotherapeutIn steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie/er ist Ihr/ e AnsprechpartnerIn in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

Mit ihr/ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie ...

  • Wohin? –> Behandlungsziel

  • Was? –> Maßnahmen der Behandlung

  • Wann? –> Behandlungstermine

  • Wie lange? –> Behandlungsdauer

  • Wie häufig? –> Behandlungsfrequenz

  • Bis wann? –> Behandlungsumfang

  • Wie viel? –> Kosten der Behandlung

2.2. Ihre Behandlung

Die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung

  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe

  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials

  • Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben

bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.

2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer/s PhysiotherapeutIn

  • Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

  • Wissenschaft: Ihr/e PhysiotherapeutIn orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

  • Selbstbestimmung: Ihr/e PhysiotherapeutIn unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen

    Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot

    anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn abzusprechen.

Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn geben, unterliegen der

Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr/e PhysiotherapeutIn mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

2.4. Dokumentation

Ihr/e PhysiotherapeutIn ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer/s PhysiotherapeutIn. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/m PhysiotherapeutIn und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Eine dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Darstellung der Kostenstellen entnehmen Sie der beigelegten Honorarliste Ihrer/Ihres PhysiotherapeutIn.

3.2. Zahlungsmodus

Ihr/e PhysiotherapeutIn stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.
Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihre/m PhysiotherapeutIn vereinbaren:

  • Barzahlung

  • Bankomatzahlung

  • Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung/Netbanking

Mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – er ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro 5,–, für die zweite Mahnung auf Euro 10,– und für die dritte Mahnung auf Euro 20,–. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.

4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ihr/e PhysiotherapeutIn ist BegleiterIn auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr/e PhysiotherapeutIn unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhält Ihr/e PhysiotherapeutIn den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr/e PhysiotherapeutIn darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer/m PhysiotherapeutIn mitzuteilen (oder auch: spätestens einen Tag mit Praxisöffnung vor dem vereinbarten Termin). Andernfalls behält sich Ihr/ e PhysiotherapeutIn das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

6. Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer/m PhysiotherapeutIn. Sowohl Ihnen als auch Ihrer/m PhysiotherapeutIn steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr/e PhysiotherapeutIn wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie/er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.

Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrer/m PhysiotherapeutIn die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger
 um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/ satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung – versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen – und der von Ihrer/m PhysiotherapeutIn ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um

Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/ Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages.

Ihr/e PhysiotherapeutIn berät Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet/bezuschusst.

8. Datenschutz

Wir erheben, verwenden und speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in Österreich. Nachfolgend unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und Verwendung.

Verantwortliche Stelle

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist für unsere Praxis Loitzl Martin. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Rechte oder Ansprüche zu Ihren personenbezogenen Daten ausüben möchten, schicken Sie uns bitte ein E-Mail an info@med-crew.at

1. Erhebung und Verarbeitung von Daten
Protokolliert werden u.a.: Name, Adresse, Telefonnummer, e-mail Adresse, SV-Nr., Diagnose, zusätzliche relevante Befunde (Details siehe Anhang)

2. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, und zur Abwicklung ihrer Behandlung.

Ihre personenbezogenen Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies notwendig im Sinne des Behandlungserfolgs ist. (siehe Datenschutzverzeichnis)

Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt nach gesetzlicher Aufbewahrungsfrist frühestens nach 10 Jahren. (zB § 3 MMHmG; § 5 GuKG; § 9 HebG, § 11a MTD-Gesetz, § 30 Abs. 4 MuthG). Die Daten können bis zu 30 Jahre nach der letzten Behandlung/Beratung aufbewahrt werden, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Vereinbarungen oder Verhaltensregeln gemäß § 6 Abs. 4 DSG 2000 bestehen. Weiters ist es zulässig, alle Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren.

3. Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. (info@med-crew.at)

4. Einwilligung, Widerrufsrecht und Widerspruchsrecht
Soweit wir Daten für einen Zweck nutzen, der nach den gesetzlichen Bestimmungen Ihre Einwilligung erfordert, werden wir Sie stets um Ihr ausdrückliches Einverständnis bitten und Ihre Einwilligung gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften protokollieren.
Sie können Ihr einmal gegebenes Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und/ oder künftigen Verwendungen Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung widersprechen. Zum Widerruf einer Einwilligung oder für einen Widerspruch genügt eine einfache Nachricht an uns. (info@med-crew.at).
Sie können dazu die oben angegebenen Kontaktdaten verwenden, ohne dass Ihnen andere Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Basistarif entstehen.

5. Berichtigung der personenbezogenen Daten:
Der Patient hat weiters das Recht, jederzeit gegenüber der Therapeutin die Berichtigung im Sinne des Art. 16 DSGVO, Löschung im Umfang des Art. 17 DSGVO und der Einschränkung der Verarbeitung im Sinne des Art. 18 DSGVO hinsichtlich einzelner personenbezogener Daten sowie die Übertragung seiner Daten an andere Auftraggeber im Sinne des Art. 21 DSGVO zu erheben. Darüber hinaus steht dem Patienten das Beschwerderecht an die Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: +43 1 52152-0, E-mail: dsb@dsb.gv.at) zu.

6. Sicherheitshinweis:

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Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in gesicherter, verschlüsselter Form zu erfolgen. Die Verwendung der Daten aufgrund der Ausübung des Berufes eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes erfordert die Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen an die Übertragung von Gesundheitsdaten als besonderer Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO.

Die Anforderungen gem. Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GtelG) an die gesicherte, verschlüsselte Übermittlung von Gesundheitsdaten unter Gesundheitsdiensteanbietern (GDA) wie insbesondere Sozialversicherungsträgern, Krankenanstaltenn und niedergelassenen Gesundheitsberufen sind zu beachten.

Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per Whats app, Facebook oder e-mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg oder Fax empfehlen.

Verzeichnis der Datenverarbeitungen, Datenverarbeitungszwecke und jeweiligen gesetzlichen Grundlagen der Datenverarbeitungen

A) Patientenverwaltung und Honorarabrechnung

Zweck der Datenanwendung:

Führung von Patienten-/Klientenkarteien zur Dokumentation (§ 11a MTD-G), Erfüllung der Berufspflichten (§11ff MTD-G), Erstellung von Gutachten (soweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Gutachtens vorliegen) und Honorarverrechnung im Rahmen der freiberuflichen/ selbständigen Berufsausübung durch Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

  • Anschrift
  • Geschlecht
  • Personenstand
  • Soziale Verhältnisse (z.B. Beruf)
  • Sozialversicherungsnummer
  • Sozialversicherungsträger

Datenarten:

  • Patienten-/Klientennummer, Protokollnummer
  • Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel, frühere Namen (Namensteile)
  • Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit

Sonstige Daten zur Sozialversicherung (insbesonders der Name, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer des Hauptversicherten sowie das Verwandtschaftsverhältnis zum Hauptversicherten bei mitversicherten Patienten und Daten des Antrages auf Kostenzuschusss für die Weiterführung der Behandlung/Therapie)

  • Daten zu einem privaten Versicherungsverhältnis (Versicherer, Polizzennummer, usw.)
  • Daten sonstiger Kostenträger
  • Daten über die Erklärung der Kostenübernahme durch einen Kostenträger
  • Inanspruchnahme des Verantwortlichen (Anlas, Datum, Anzahl der Beratungen/THeapieeinheiten...)
  • Daten zur Verwaltung von Terminen und Wartelisten
  • Zustand der Personen bei Übernahme der Beratung oder Behandlung
  • Anamnese
  • Vorbehandlungen
  • Diagnosen , Fremddiagnosen
  • Besondere Risikofaktoren
  • Vorgeschichte der Erkrankung und dazugehörige Befunde
  • Gutächtliche Äusserungen des Verantwortlichen (z.B. gegenüber Auftraggebern von Gutachten)
  • Behandlungs,-/Beratungsverlauf, besondere Vorkömmnisse während der Behandlung
  • Information an Patienten/Klienten (insbesondere über Gesundheisrisiken und Schutzfakoren in verschiedenen Lebensabschnitten bzw. - situationen) sowie erfolgte Aufklärungsschritte und allfällige Empfehlungenzur ergänzenden Abklärung
  • Angaben über Art, Umfang und Methoden (der beratenden, diagnostischen und therapeutischen Leistungen sowie der Pflege)
  • Daten zur Anwendung von Arzneispezialitäten
  • Daten zur Abrechnung von Honoraren, vereinbartes Honorar und sonstige weitere Vereinbarungen im Rahmen des Behandlungsvertrages
  • Daten zur Abrechnung von Gebühren oder Entgelte für Gutachtertätigkeit
  • Wert, Summe und Gesamtbetrag der Leistungen
  • Konsultationen von Berufskollegen sowie von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe oder sonstiger relevanter Berufe gemäß § 11b Abs. 2 MTD-Gpage9image189613984

Empfängerkreise

1 Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen) und sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozialversicherungsabkommen;

2 Privatversicherungen zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsanspruches, mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten/Klienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist;

3 Ärzte, Vertreter von sonstigen Gesundheitsberufen und medizinische oder soziale Einrichtungen, in deren Behandlung der Patient steht, sowie Apotheken, mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten/ Klienten;

4 Auftraggeber von Gutachten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Gutachtens vorliegen;

5 Mit der Rechtsdurchsetzung, Streitschlichtung und Klärung von Beschwerden der Patienten/Klienten und Abrechnungsansprüchen (des Verantwortlichen) betraute Stellen, insbesondere Rechtsanwälte, Gerichte, Schlichtungsstellen und Patientenanwälte, mit Zustimmung des Patienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist.

6 Vereine, Institutionen und sonstige Einrichtungen, für die der (freiberuflich tätige) Verantwortliche aufgrund eines Vertrages tätig ist, mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten/Klienten.

B) Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste

Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlich verordneter physiotherapeutischer, logopädischer oder ergotherapeutischer Behandlungen durch freiberuflich tätige Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die gemäß § 7a MTD-Gesetz Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch- technischen Dienste, BGBl 1992/460 idgF (MTD-G) zur freiberuflichenBerufsausübung berechtigt sind (§ 135 Abs. 1 Z 1 ASVG) mit den Sozialversicherungsträgern einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):
§ 349a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, (60. Novelle ASVG),

§ 193 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978,
§ 181 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978,
§ 3 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG),

 

Datenarten:

Sozialversicherungsnummer des Patienten

Sozialversicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen

Sozialversicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist)

Sozialversicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen

Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse

Ordnungsgruppe (z.B. Erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld

Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden / die Verordnung ausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation)

Rezeptabgabedatum / Verordnungsabgabedatum

 

BGBl. Nr. 624/1978,
§ 128 Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. 200/1967,
Verträge abgeschlossen zwischen der beruflichen Interessensvertretung (Berufsverband) des Verantwortlichen und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bzw. dem jeweiligen Träger der Krankenversicherung gemäß §§ 338 i.V.m. § 349 Abs. 3 ASVG sowie vom Träger der Krankenversicherung abgeschlossene Einzelverträge mit freiberuflich tätigen Berufsangehörigen der im § 135 Abs. 1. Z 1 ASVG genannten gehobenen medizinisch-technischen Dienste (freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten der verordneten Ärzte sind mindestens 7 Jahre ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Es gilt die berufsrechtliche Dokumentationspflicht i.V.m der Aufbewahrungsfrist (§ 11a) Abs. 3 MTD-Gesetz) von mindestens 10 Jahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wie insbes. die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 7 Jahren. Weiters ist es zulässig, die Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren, woraus sich die zulässsige Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren ergibt.

Sonstige Hinweise:
Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.
Die Anforderungen gem. Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GtelG) an die gesicherte, verschlüsselte Übermittlung von Gesundheitsdaten unter Gesundheitsdiensteanbietern (GDA) wie insbesondere Sozialversicherungsträgern, Krankenanstalten und niedergelassenen Gesundheitsberufen sind zu beachten.

  • Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Art der Behandlung oder diagnostischen Leistung)
  • Chefärztliche Genehmigung
  • Positionsnummer der verordneten Leistung / Behandlung
  • Tarife
  • Selbstbehaltbefreiung
  • Selbstbehalte / Behandlungsbeiträge / Service-Entgelt
  • Betriebs-, Lauf – und Belegnummern
  • Mehrwertsteuersatz bzw. Hinweis auf die unechte Umsatzsteuerbefreiung
  • Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen
  • Kurzbezeichnung
  • Krankenkassennummer
  • Versichertengruppennummer
  • Versichertengruppenkurzbezeichnung
  • Rezeptanzahl / Verordnungsanzahl
  • Selbstbehalt
  • Abrechnungszeitraum
  • Datumsangabenpage11image411692288

Empfängerkreise

1 Zuständiger Sozialversicherungsträger und sonstige Kostenträger zum Zweck der Kostenübernahme gemäß §§ 349a, 137
und 460d ASVG, §§ 93, 193 und 231a GSVG, §§ 86, 87, 181 und 219a BSVG, § 3 FSVG,
§§ 65, 128 und 159a B-KUVG.

TRAININGS - VEREINBARUNG

1. Die Unterzeichnung eines Trainingsvertrags ist ein bindender Vertrag mit der TARE. Die TARE ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, ohne Angaben von Gründen den Vertrag für ungültig zu erklären. Jede Auflösung eines Vertrags muss schriftlich erfolgen. Bereits bezahlte Gebühren werden, abzüglich bereits genutzter Leistungen, dem Kunden rückerstattet. Ein Trainingsvertrag berechtigt den Kunden einzig zur Nutzung der Trainingsform, welche im Trainingsvertrag ausgewiesen ist.

1.1 Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Trainingsvertrag/Probetraining nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich.

1.2 Der Trainingsvertrag wird auf die im Vertrag festgehaltene Dauer und Anzahl der Trainings abgeschlossen und kann von keiner Vertragspartei, außer bei vorliegen von schweren Gründen, verändert (z.B.: gekündigt) werden. Jeder Kunde bekommt die Rechnung zu seinem aktuellen Trainingsvertrag, auf Wunsch hin per unverschlüsseltem E-Mail an die von ihm angegebenen e-mail Adresse übersendet oder persönlich ausgehändigt.

1.3 Der TARE ist es nicht möglich den Gesundheitszustand angehender oder bestehender Kunden zu beurteilen, noch ist es Mitarbeitern der TARE gestattet Diagnosen zu stellen.

1.4  Die TARE behält sich das Recht vor bei zu hohem gesundheitlichem Risiko die Leistungen abzubrechen bzw. den Kunden ganz oder teilweise von einer Leistung auszuschließen. Gleiches gilt wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben zu seiner Person und seinem Gesundheitszustand macht, auf notwendige Angaben verzichtet oder aber der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde zur Durchführung des Trainings (Bewegungsaufforderungen verstehen und umsetzen) nicht in der Lage ist. Aktuelle gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen sind immer dem zuständigen Coach mitzuteilen.

1.5  Vertragslaufzeit
2.6.1. 6MOnatsverträge haben eine feste Lausfzeit. Ein Wechsel in einen Vertrag mit längerer Laufzeit ist jederzeit möglich.
2.6.2. 10er Blöcke haben eine Laufzeit von 3 Monaten.

2.7. Einmalige Ruhigstellung
Dies ist für alle mit einem 6Monatsvertrag möglich. Für Besitzer eines 10er Blockes nicht.
Ist es dem Kunden nicht mehr möglich den Trainingsvertrag zu nutzen hat er die Möglichkeit von einer einmaligen Ruhigstellung für einen vereinbarten Zeitraum. Bei a)Verletzung, Krankheit: Die voraussichtliche Zeit der Rekonvaleszenz durch ärztliche Bestätigung, b)Wehrdienst, Zivildienst:Dauer des Wehr-, Zivildienstes, c)Schwangerschaft: Die Dauer der Schwangerschaft und des Wochenbetts, d)akute Erkrankungen, andere Ausschlusskriterien: dies ist mittels einer amtlichen bzw. ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Daraufhin wird der Vertrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt ruhig gestellt.
Die Abbuchung des Monatsbeitrages wird ab dem vereinbarten Zeitpunkt bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt ausgesetzt.

2.8. Vertragsauflösung
Sollte auf Grund der unter 2.6. angeführten Gründen eine Beendigung des Trainingsvertrages gewünscht sein, ist dies zum nächsten Vertragsmonatsletzten möglich. Bei Einmalzahlung wird dem Kunden die Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzen Leistungen unter Abzug einer Bearbeitunsgebühr von Euro 50,- rückerstattet. Bei monatlichem SEPA Einzug wird für die Beedigung eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- eingehoben. 

2.8.1 Zusätzlich ist der Kunde bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Meldebestätigung der jeweiligen Gemeinde berechtigt, den Trainingsvertrag zu kündigen. Die Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen wird dem Kunden unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- rückerstattet. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortwechsel in eine andere politische Gemeinde und einer Zunahme der Entfernung von mehr als 30km zu den genutzten Räumlichkeiten der med-Crew im Vergleich zum bisherigen Wohnort.

2.9. Eine Ruhigstellung ist für max. 14 Tage möglich. Start und Dauer müssen mind. 1Woche vorab bei der med-crew schriftlich bekannt gegeben werden und können nur an einem Stück genutzt werden. Eine Aufteilung auf einzelne Tage oder Wochen ist nicht möglich.

2.10. Jeder Trainingsvertrag ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Auch 10er Blöcke sind nicht übertragbar und maximal 3Monate gültig. Eine Rückverrechnung von nicht konsumierten Einheiten im Rahmen eines 10er Blockes ist nicht möglich. 

2.11. Der Trainingsvertrag wird durch die Bezahlung wirksam. Folgende Zahlungsmöglichkeiten bestehen:

a) Barzahlung 
b) Überweisung
c) SEPA Lastschrift.

Teilzahlungen sind nach schriftlicher Genehmigung von der TARE möglich. Der Trainingsbeitrag ist bei a) und b) bis spätestens 5 Tage nach Unterzeichnung des Trainingsvertrags fällig. Bei Variante c) wird ein Datum für den Einzug bei der Rechnungserstellung vereinbart.

2.11.1. Erklärt sich der Kunde damit einverstanden seinen Mitgliedsbeitrag per SEPA Lastschrift abzurechnen, ermöglicht dies der med-Crew auch andere konsumierte Produkte wie T-Shirts o.ä. über SEPA Lastschrift abzurechnen. Dieser Betrag wird nach der Konsumation vom Konto abgezogen. 

2.12. Im Trainingsbeitrag ist das Entgelt für die den Gebrauch der Dusche inkludiert.

2.13. Bei Zahlungsverzug ist die TARE berechtigt, dem Kunden Trainingseinheiten bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren. Zudem behält sich die TARE das Recht vor, nach erfolgloser Mahnung den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2.14. Die TARE behält sich das Recht vor, dem Kunden allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.

2.15. DieTARE und seine Trainer haften nicht für Unfälle, Schäden und Verletzungen egal welcher Art die Athleten/Kunden bzw. durch Dritte bei An- und Abreise entstehen. Die Teilnahme an jeder Einheit erfolgt auf eigene Gefahr und jeder Teilnehmer hat für ausreichende Versicherung (Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung) selbstständig zu sorgen. Für mitgebrachte Gegenstände und Sachen jeder Art wird keine Haftung für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl übernommen. 

2.16. Die TARE ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn trainBlue auf die Änderung hinweist, der Kunde die Änderung zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zur Änderungsmitteilung widerspricht.

Im Fall eines Widerspruchs seitens des Kunden ist trainBlue berechtigt den Trainingsvertrag zu kündigen. Der Kunde erhält darauf Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen sowie einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- zurück

2.17. Kommt der Kunde mit dem einmalig zu bezahlenden Betrag schuldhaft in Verzug, behält sich die med-crew das Recht vor den Betrag unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen in Rechnung zu stellen. Als Verzugszinsen werden 9% p.a. vereinbart. Mahnschreiben werden mit je 10,00€ berechnet.

2.18. Kommt es bei einer SEPA Lastschrift zu einer Rückführung (aus welchem Grund auch immer) werden die dadurch entstandenen Kosten mit der nächsten Lastschrift von deinem Konto eingehoben. Diese differieren je nach Bankunternehmen .

 

3. LOGIN

3.1. Der Kunde erhält nach Wirksamwerden des Trainingsvertrags ein Kenn- und Passwort, die es ihm ermöglichen zukünftige Trainingstermine online zu reservieren. Wobei sich der Kunde verpflichtet nur die Trainingsform, welche im Trainingsvertrag festgehalten wurde zu buchen. Ist es dem Kunden nicht möglich Termine online zu buchen so können Trainingstermine direkt mit Trainern vereinbart werden, die die Buchung übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit seinem Kenn- und Passwort. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht möglich. Das persönlich erstellte Kenn- und Passwort ist Personen-gebunden. Bei Verlust oder Vergessen des Kenn- und/ oder Passworts erhält der Kunde auf Anfrage ein neues Kenn- und/ oder Passwort beziehungsweise sein altes Kenn- und/ oder Passwort. Die dadurch anfallenden Kosten, in Höhe von 20 Euro, müssen vom Kunden zusätzlich getragen werden.

3.2. Der Kunde ist berechtigt seine Trainingseinheiten während der angegebenen Geschäftszeiten, nach vorheriger Buchung/Reservierung, zu nutzen. Ist keine Trainingsreservierung eingegangen ist ein Trainieren nur nach Zustimmung des anwesenden Trainers und bei ungenutzten Kapazitäten möglich.

3.3. Das Nichtnutzen von Trainingseinheiten während der Vertragsdauer berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Trainingsbeitrages. Bereits gebuchte Einheiten können bis zu 4h vor Start der Buchungszeit im Buchugnssystem möglich. Dann gilt die bereits gebuchte Einheit als storniert und kann neuerlich gebucht werden. Ansonsten wird die gebuchte, jedoch nicht genutzte Einheit, als genutzt notiert! Für die TARE besteht keine Pflicht Einheiten die nicht genutzt wurden nochmals zur Buchung freizugeben.

3.4. Für alle Kunden gilt das "FAIR"-Prinzip. Mit den gebuchten Einheiten soll gewissenhaft umgegangen werden. Eine Einheit sollte nur dann gebucht werden, wenn sie auch genutz werden soll, da andere sich darauf verlassen dass wenn 4h vorher die Einheit ausgebucht ist, dies auch so bleibt. Das buchen von freien Plätzen ist bis zu 10 Minuten vor der Einheit möglich.

 

4. DATENSCHUTZ

4.1. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten der TARE im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird die TAREggf. ein Datenaustausch mit Kreditdienstleistungsunternehmen vorgenommen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die von der TARE übermittelten Daten auch unverschlüsselt per e-mail, sms und/oder Whatsapp übertragen werden.

4.2. Jeder Kunde hat das Recht, jederzeit über die TAREüber ihn gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen und gegebenenfalls löschen zu lassen.

4.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bildmaterial, welches im Zusammenhang mit der TARE entsteht von TAREverwendet werden kann. Bilder, Videos, Sprachaufnahmen oder Ähnliches welche im Rahmen eines Trainings oder einer Veranstaltung durchgeführt von der med-crew (z.B. vor/während/nach Trainingseinheiten; in Räumlichkeiten von trainBlue; ..ect..) oder bei Veranstaltungen unter Mitwirkung der TARE, Event-Teilnahme im Namen von der TARE, ect., unabhängig vom Entstehungsort oder Entstehungszeit entstehen, können im Namen von der TARE verwendet werden. Jegliche Bild und Tonrechte werden unwiderruflich abgetreten. Jeder Kunde kann sein Einverständnis schriftlich widerrufen. Der Widerruf gilt dann für das gesamte Bildmaterial, welches nach diesem Datum aufgenommen wird. Dafür aufgenommenes und schon veröffentlichtes Material bleibt davon unbetroffen.

 

5. SONSTIGES

5.1. Sollten eine oder mehrer Bestimmungen eines Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit eines Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

5.2. Jeder Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

5.3. Gerichtsstand ist Graz. Für Klagen gegen den Verbraucher gilt Paragraph 14 KSchG.

5.4. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für männliche sowie weibliche Kunden.

5.5. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B.: mittels e-mail) gewährleistet. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt.

5.6. Die TARE behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schliessungen und Teilschliessungen bei Reparatur-, Wartungs- oder Umgestaltungsarbeiten, auf Grund von Krankheit oder Betriebsurlaub. Wird eine Standortänderung vorgenommen, verpflichtet sich die TARE zur ehestmöglichsten Inkenntnisssetzung aller Beteiligten (Kunden, Mitarbeiter und alle die davon betroffen sind).

5.7. Jeder Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner Anschrift unverzüglich der med-Crew bekannt zu geben. Solange eine solche Mitteilung durch den Kunden nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift.

6. EMS - TRAINING Spezialregelung

6.1. Probetraining
Dieser Trainingsvertrag berechtigt den Kunden zu einem einmaligem  EMS Training.

6.2. 10er Block
Dieser Trainingsvertrag berechtigt den Kunden zu 10 EMS Trainings Einheiten innerhalb von 3 Monaten.

6.3. 6 Monate
Dieser Trainingsvertrag berechtigt den Kunden zur Nutzung von 24 EMS Trainings während der Zeitdauer von 6 aufeinander folgender Monate. Pro Woche ist 1 EMS Training vorgesehen. Dies kann auf Wunsch des Kunden auf 2 Trainings pro Woche erhöht werden. Sobald 24 Trainings absolviert wurden ist der Trainingsvertrag beendet. Bei einem Training pro Woche endet der Trainingsvertrag genau 6 Monate nach dem ersten absolvierten EMS Training. Bei diesem Trainingsvertrag ist es dem Kunden gestattet entfallene Trainings während der 6 monatigen Trainingszeit einzuschieben sofern das 2malige Training pro Woche nicht überschritten wird.

Jeder der oben genannten Verträge ist personenbezogen und nicht übertragbar.

Mögliche Verträge ab 11/14

  Einheiten Preis
Probetraining 1 EMS Einheiten  40,00€
10er Block  10 EMS Einheiten (3Monate)  350,00€
6 Monate 24 EMS Einheiten (6 Monate) SEPA: 6X109,90€

 

6.4. Ein EMS Training dauert 15-25 Minuten und kann auf Wunsch des Kunden jederzeit abgebrochen werden.

6.5. Der Kunde wird über die gesundheitlichen Voraussetzungen und Ausschlusskriterien genau aufgeklärt und darauf hingewiesen dass bei möglichen Unklarheiten, den Gesundheitszustand betreffend, eine ärztliche Abklärung empfohlen wird.

6.5.1. Der Kunde versichert mit der Unterschrift eines Trainingsvertrags, dass er vollkommen gesund und sportlich belastbar ist. Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Team der TARE umgehend mitzuteilen. Die TARE behält sich vor Trainingsverträge auf Grund eines zu hohen Gesundheitsrisikos abzuweisen bzw. während der Vertragsdauer zu kündigen. Weiters ist der Kunde verpflichtet seine Eignung zum EMS Training von seinem Arzt absegnen zu lassen. Treten durch das EMS Training Gesundheitsschäden beim Kunden auf so ist die med-Crew nicht belangbar falls ein schweres Leiden beziehungsweise ein Ausschlusskriterium nicht umgehend bekannt gegeben wurde. Der Kunde ist verpflichtet etwaige Änderungen seines Gesundheitszustandes, der ein EMS Training ausschließt, derTAREumgehend schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist nur berechtigt ein EMS Training durchzuführen wenn keine der folgenden Ausschlusskriterien zutreffen.

6.5.2. Absolute Kontraindikation

6.5.2.1 Arteriosklerose in fortgeschrittenem Stadium, arterielle Durchblutungsstörung

6.5.2.2 Blutungen, starke Blutungsneigung (Hämophilie)

6.5.2.3 Diabetes Mellitus

6.5.2.4 Fieberhafte Erkrankungen, akute bakterielle oder virale Prozesse

6.5.2.5 Hautunverträglichkeiten

6.5.2.6 Herzschrittmacher

6.5.2.7 Schwere neurologische Erkrankungen

6.5.2.8 Tuberkulose

6.5.2.9 Tumore

6.5.3. Relative Kontraindikationen

6.5.3.1 Adipositas

6.5.3.2 Akute Arthritis

6.5.3.3 Akute Neuralgie

6.5.3.4 Grosse Flüssigkeitsansammlungen im Körper

6.5.3.5 Lymphoedeme

6.5.3.6 Metallimplantate

6.5.3.7 Offene Hautverletzungen, Hautekzeme

6.5.3.8 Progressive Muskeldystrophie

6.5.3.9 Schwangerschaft und Menses

6.5.3.10 Sonnenbrand, Verbrennungen

6.5.3.11 Thrombose, Thrombophlebitits

6.5.3.12 Varikosis (Krampfadern)

6.6.  Die TARE weist seine Kunden darauf hin, dass bei vorliegendem Ausschlussgrund es dem Kunden obliegt sich mit seinem Arzt zu beraten ob ein EMS Training durchgeführt werden kann. Mit der Unterschrift eines Trainingsvertrages geht die med-Crew davon aus, dass der Kunde die Trainingstauglichkeit mit seinem Arzt zuvor abgeklärt hat und mit etwaigen Risiken vertraut ist. Darum distanziert sich die TARE von Folgeschäden aller Arten.

6.7. Für die Durchführung eines EMS – Trainings ist das Tragen der spezifischen Funktionsunterwäsche notwendig. Die Funktionswäsche kann für die einmalige Nutzung gemietet werden oder käuflich erworben werden, wobei diese dann in den Besitz des Käufers übergeht.

6.8. Während der Durchführung von dynamischen Übungen oder Sprung – Übungen wird das Tragen der mit Haftnoppen versehenen Socken, vor Ort erhältlich, empfohlen um etwaiger Sturzgefahr entgegenzuwirken.

 

7. KiDS Spezialregelung

8.1. Anmeldung

  • Sie können ihr Kind persönlich, telefonisch bei  Streibl Tanja 0664/4130380 oder per E-mail (info@med-Crew.at) vormerken lassen.
  • Im Falle eines frei verfügbaren Platzes wird die Anmeldung per E-mail bestätigt und enthält Angaben zur Zahlungsweise und zum Teilnehmerbetrag.
  • Für die Anmeldung sind zumindest folgende Daten bekannt zu geben: Vor – und Zuname des Kindes, Vor- und Zunahme eines Erziehungsberechtigten, Geburtsdatum des Kindes, E-mail Adresse und Telefonnummer des Erziehungsberechtigen. Sowie optional Angaben zu besonderen gesundheitlichen Aspekten (Bewegungseinschränkung, Handicap, ect. ) zu geben.
  • Jegliche Datenänderung ist umgehende schriftlich an die TARE weiterzuleiten.
  • Die verfügbaren Plätze werden nach der Reihenfolge der Vormerkung vergeben. Die Anmeldung wird durch die Bezahlung des Teilnehmerbetrages fixiert.
  • Bei offenen Forderungen der TARE ist eine Anmeldung nicht möglich.
  • Der Kurs erfolgt in einem Block und ist immer nur als gesamter Block buchbar.
  • Die jungen Athleten werden in folgenden Skills gestärkt: alle Varianten des Springens, Laufens und Kletterns, Handstand, Purzelbaum, Elementen des Yoga, Pilates, Akrobatik, Gewichthebens und Turnens. Koordination, Gleichgewicht und Beherrschen des eigenen Körpers steht im Mittelpunkt. Durch die Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten ausdrücklich damit einverstanden, dass ihr Kind die erwähnten Techniken erlernen und ausüben darf.

8.2. Kursbeitrag

  • Die Bezahlung des Teilnehmerbetrages kann bar, per Überweisung oder SEPA durchgeführt werden. Der Zahlungseingang des Beitrages bei der TARE bzw. bei Barzahlung hat spätestens bis zur 2.Einheit des Blockes zu erfolgen. (Für neue Teilnehmer, die in der 1.Einheit schnuppern entsprechend der 2. Einheit). Danach behält sich die TARE das Recht vor den Platz anderwertig zu vergeben.
  • Bei zumutbaren Änderungen des Programms, des Coaches oder des Ortes haben Athleten keinen Rücktrittsanspruch.
  • Für bereits bezahlte Einheiten wird keine Teilnahmegebühr rückerstattet. Krankheit, Verletzung oder ähnliches befreit nicht von der Zahlung des Betrages, versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden. Von Seiten der TARE wird in Fällen längerer Krankheit oder Krankenhausaufenthalten versucht eine Kulanzlösung zu finden.
  • Können einzelne Einheiten nicht wahrgenommen werden, besteht von Seiten der TARE keine Verpflichtung, Ersatztermine zu organisieren bzw. die Teilnahme daran zu ermöglichen.
  • Für Athleten die während des Semesters (ab der 5. Einheit einsteigen) gilt eine aliquote Verrechnung der verbleibenden Einheiten.
  • Nach vorheriger Absprache ist das Schnuppern auch unter dem Jahr 1malig möglich.
  • Bei Absage einer Einheit vor Beginn (z.B. auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl) erfolgt die Rückerstattung des gesamten Beitrages durch die TARE.

8.3. Kursbedingungen

  • Kurse umfassen 10 Einheiten oder sind in einem Semester geblockt und weißen je nach Altersgruppe eine Dauer von 30-70Minuten auf.
  • Einheiten die von der TARE abgesagt werden müssen, werden je nach Möglichkeit zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt. Der neue Zeitpunkt wird in den Einheiten oder ein anderes Kommunikationsmittel bekannt gegeben.
  • Ein Teilnehmerplatz ist nicht übertragbar.

8.4. Regeln

  • Die TAREhält es sich vor, Athleten und/oder Erziehungsberechtigte die den Ablauf erheblich stören nach Rücksprache und ohne Ersatz von Kosten auszuschließen.
  • Eltern dürfen sich während der Einheit im Trainingsbereich oder anschließenden Räumlichkeiten der TARE oder der angemieteten Räumlichkeiten unter dem Beisein eines Mitarbeiters der TARE aufhalten so lange sie der Hausordnung folge leisten und den Ablauf von Einheiten nicht stören. Das Herumwandern auf den anschließenden Geländen ist untersagt.
  • Die Kinder sollen 5-10Minuten vor der Einheit in den Räumlichkeiten eintreffen, bequeme Kleidung tragen und Wasser in einer verschließbaren Flasche dabeihaben, da Trinkpausen vorgesehen sind. Das Essen während einer Einheit ist nicht gestattet (Ausnahme: Diabetiker). Das Essen nach einer Einheit der TARE ist unter dem Vorbehalt dass es sich um „gesundes“ Essen handelt und etwaige Brösel, Müll und alles Ähnliche selbstständig entsorgt wird.
  • Eltern/Begleitpersonen dürfen sich nur nach vorheriger Absprache oder auf Wunsch der zuständigen Coaches in den Ablauf einer Einheit einbringen.

Für die Bereiche Haftung, Schadenersatz, Datenschutz, Urheberrechte ect. gelten die allgemeine AGB´s der TARE

 

8. Spezial
Die TAREversucht immer wieder am Puls der Zeit aktuelle Kurse anzubieten. Dies kann Yoga, Schwimmen oder Ähnliches zum Inhalt haben.

9.1 Anmeldung

  • Die Vormerkung für einen Spezial Kurs erfolgt per e-mail an info@med-Crew.at
  • Im Falle eines frei verfügbaren Platzes wird die Anmeldung per E-mail bestätigt und enthält Angaben zur Zahlungsweise , demTeilnehmerbetrag und alle weiteren Kursdaten.
  • Für die Anmeldung sind zumindest folgende Daten bekannt zu geben: Vor – und Zuname , Geburtsdatum, E-mail Adresse und Telefonnummer. Sowie optional Angaben zu besonderen gesundheitlichen Aspekten (Bewegungseinschränkung, Handicap, ect. ) zu geben.
  • Jegliche Datenänderung ist umgehende schriftlich an die TARE weiterzuleiten.
  • Die verfügbaren Plätze werden nach der Reihenfolge der Vormerkung vergeben. Die Anmeldung wird durch die Bezahlung des Teilnehmerbetrages fixiert.

9.2. Kursbeitrag

  • Bei offenen Forderungen der TARE ist eine Anmeldung nicht möglich.
  • Die Bezahlung des Teilnehmerbetrages kann bar, per Überweisung oder SEPA durchgeführt werden. Der Zahlungseingang des Beitrages bei der med-Crew bzw. bei Barzahlung hat spätestens bis 2Tage vor Beginn (1.Einheit) zu erfolgen.
  • Bei zumutbaren Änderungen des Programms, des Coaches oder des Ortes haben Athleten keinen Rücktrittsanspruch.
  • Für bereits bezahlte Einheiten wird keine Teilnahmegebühr rückerstattet. Krankheit, Verletzung oder ähnliches befreit nicht von der Zahlung des Betrages, versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden. Von Seiten der TARE wird in Fällen längerer Krankheit oder Krankenhausaufenthalten versucht eine Kulanzlösung zu finden.

9.3. Kursinformation

  • Können einzelne Einheiten nicht wahrgenommen werden, besteht von Seiten der TARE keine Verpflichtung, Ersatztermine zu organisieren bzw. die Teilnahme daran zu ermöglichen.
  • Bei Absage einer Einheit vor Beginn (z.B. auf Grund von höhere Gewalt – Wasserrohrbruch oder Ähnlichem) erfolgt keine Rückerstattung, der Termin wird versucht neu zu terminisieren.
  • Ein Teilnehmerplatz ist nicht übertragbar.
  • Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich geistig und körperlich an den Einheiten teilnehmen zu können. Die med-Crew behält sich jedoch das Recht vor, Teilnehmer auf Grund von auftretenden Problemen von den Einheiten dauerhaft auszuschließen.
  • Teilnehmer erklären sich damit einverstanden freiwillig und auf eigenen Verantwortung an den Einheiten teilzunnehmen.
  • Die TARE schließt jede Haftung für Schäden oder Unfälle im Zusammenhang mit Spezial Kursen im gesetzlichen Rahmen aus.
  • Die TAREhält es sich vor Teilnehmer die den Ablauf erheblich stören nach Rücksprache und ohne Ersatz von Kosten auszuschließen. Athleten von trainBlue müssen sich an der Hausordnung vor Ort Folge leisten und den Ablauf von Einheiten nicht stören.